§57a wiederkehrende Begutachtung (Pickerl)

Rasch und unkompliziert können Sie bei Autohaus Kröpfl die jährliche Überprüfung nach §57a, also ihr „Pickerl“ machen.
§57a wiederkehrende Begutachtung (Pickerl)

Beschreibung

Rasch und unkompliziert können Sie bei Autohaus Kröpfl die jährliche Überprüfung nach §57a, also ihr „Pickerl“ machen. Dies ist für alle Marken und Modelle möglich, da wir dafür entsprechend autorisiert sind.
 
Bei dieser Überprüfung kontrollieren unsere Experten den Gesamtzustand des Fahrzeugs sowie die Verkehrs- und Betriebssicherheit. Außerdem wird geprüft, ob das Fahrzeug den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zum Umweltschutz entspricht. 
 
Sollte mal etwas nicht passen, können viele kleinere Probleme direkt an Ort und Stelle behoben werden, da unsere Experten ausgebildete Mechaniker sind und viele typischerweise notwendige Ersatzteile wie Leuchtmittel, Öl oder andere notwendige Flüssigkeiten vor Ort lagernd sind.
 
So sparen Sie Zeit und sind sicher, dass ihr Fahrzeug für die nächsten 12 Monate sicher unterwegs ist.
 
Gut zu wissen: Die Prüfintervalle
Die Überprüfung nach §57a ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei PKW/Kombi muss diese spätestens 3 Jahr nach Erstzulassung, 2 Jahre nach der ersten und danach jährlich durchgeführt werden. Dies ist wichtig, um etwaige Schäden aufzudecken und die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.